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Hundesteuer: Immer Pflicht & große Unterschiede

Das Anmelden und Bezahlen der Hundesteuer ist für jeden Hundehalter Pflicht. Doch die Höhe der Hundesteuer wird in den jeweiligen Kommunen und Gemeinden festgelegt und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Für als gefährlich eingestufte "Listenhunde" ist sie häufig deutlich höher als für andere Hunde. Obendrein sind in den Kommunen unterschiedliche Ämter für die Hundesteuer zuständig. 

Euer Hund kann sich zwar nicht selbst bei der Hundesteuer anmelden, aber oft ist es online möglich ihn anzumelden.

Hundesteuer ist Kommunen-Sache

Die Hundesteuer wird in Deutschland auf kommunaler Ebene festgelegt. Das bedeutet, dass die fast 11.000 deutschen Städte und Gemeinden die Hundesteuer-Sätze und Bedingungen jeweils unterschiedlich bestimmen können. Dabei wird die Steuer auch dafür genutzt, die Anzahl der Hunde insbesondere in den Städten zu begrenzen.

Wo melde ich die Hundesteuer an?

Es sind je nach Kommune (Gemeinde oder Stadt) unterschiedliche Ämter für die Anmeldung der Hundesteuer zuständig. Deshalb solltet ihr am besten online bei eurer Kommune nachsehen, welches Amt für die Hundesteuer zuständig ist. Oft sind es die Finanz- oder die Bürgerämter, die meistens auch entsprechende Informationen und Formulare online anbieten. In vielen Kommunen ist auch schon möglich, die Hundesteuer online anzumelden, aber noch nicht in allen.

Voraussetzungen zur Anmeldung der Hundesteuer

In einigen Bundesländern gibt es eine zusätzliche Meldepflicht für Hunde bei Ordnungsämtern oder in Hunderegistern, die an die Anmeldung bei der Hundesteuer gekoppelt sein kann. Es kann auch notwendig sein, einen Sachkundenachweis, eine Hundehaftpflichtversicherung oder eine Hundekennzeichnung (Mikrochip, Tätowierung etc.) nachzuweisen. Bei als gefährlich eingestuften Hunden können weitere Nachweise wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder bestandene Prüfungen notwendig werden. In jeder Gemeinde gibt es meist individuelle Regeln und Auflagen zur Haltung von Hunden, die ihr kennen solltet, um die notwendigen Informationen und Nachweise zur Anmeldung eures Hundes bei der Hundesteuer parat zu haben.

Höhe der Hundesteuer

Je nach Wohnort, Anzahl der gehaltenen Hunde und ggf. auch nach Hunderasse oder Einstufung des Hundes als "gefährlicher Hund", gelten in den Kommunen unterschiedliche Steuersätze.

Häufig sind es aber die Städte, die höhere Hundesteuern nehmen. Hier ein paar Beispiele von jährlichen Hundesteuern in deutschen Großstädten:

  • Berlin
    In Berlin kostet die Hundesteuer für den ersten Hund im Jahr 120 EUR und für jeden weiteren Hund 180 EUR. Sogenannte Listenhunde werden genauso besteuert wie alle anderen Hunde.
  • Bonn: Hohe Hundesteuer
    In Bonn kostet die Hundesteuer für den ersten Hund 162 EUR pro Jahr und für jeden weiteren Hund 210 EUR pro Jahr. Listenhunde werden in Bonn sehr hoch besteuert mit 840 EUR pro Jahr.  
  • Bremen
    In Bremen beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 150 EUR pro Jahr und ebenso für jeden weiteren Hund. Listenhunde sind nicht gesondert ausgewiesen und werden genauso besteuert wie alle anderen Hunde.
  • Düsseldorf: Teuer für Listenhunde
    In Düsseldorf beträgt die Hundesteuer für den Ersthund 96 EUR, für einen weiteren Hund 150 EUR und für den dritten Hund 180 EUR. Listenhunde müssen jährlich 600 EUR bezahlen.
  • Flensburg
    In Flensburg zahlt der erste Hund 132 EUR Hundesteuer, der zweite Hund 180 EUR und der dritte Hunde sogar 210 EUR. Listenhunde sind nicht gesondert ausgewiesen. 
  • Hamburg: Günstig für "ungefährliche Hunde"
    In Hamburg zahlt jeder Hund 90 EUR Hundesteuer pro Jahr, ebenso jeder weitere Hund. Sogenannte Listenhunde zahlen allerdings satte 600 EUR pro Jahr. 
  • München
    In München zahle jeder Hund 100 EUR Hundesteuer pro Jahr, ebenso jeder weitere Hund im Haushalt. Listenhunde zahlen pro Jahr den sehr hohen Satz von 800 EUR. 

Erhöhte Hundesteuer für als „gefährlich eingestufte Hunde“

Leider ist es gesetzlich erlaubt, für sogenannte Listenhunde (je nach Gemeinde als gefährlich eingestufte Hunderassen, deren Kreuzungen und/oder individuell als gefährlich eingestufte Hunde) eine höhere Hundesteuer zu erlassen. Und davon machen sehr viele Gemeinden Gebrauch. Auch in Bundesländern wie Schleswig-Holstein, die keine Rasselisten für Hunde haben, können saftige Hundesteuern für „als gefährlich eingestufte“ Hunde anfallen. In Lübeck sind es beispielsweise 618 EUR im Jahr, während alle anderen Hunde 144 EUR pro Jahr an Hundesteuer kosten.

Bußgeld

Wenn ihr euren Hund nicht bei der Hundesteuer anmeldet und erwischt werdet, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann neben der Steuernachforderung zusätzlich mit einem hohen Bußgeld von bis zu 10.000 EUR bestraft werden.

Ermäßigungen und Befreiung von der Hundesteuer

Grundsätzlich muss jeder Hundebesitzer eine Hundesteuer zahlen. Doch es gibt in den Gemeinden die Möglichkeit, Anträge zu stellen, um sich von der Hundesteuer befreien zu lassen oder um Ermäßigungen zu erhalten. Die Bedingungen für eine Befreiung oder Ermäßigung können in den Gemeinden sehr unterschiedlich ausfallen. Oft gelten aber ähnliche Grundbedingungen.

Befreiung von der Hundesteuer

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist häufig möglich bei:

  • Blindenführhunde
  • Assistenzhunden (Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde)
  • Diensthunden (Zoll, Polizei, Bundeswehr)
  • Gebrauchshunde (Forst, Jagd, Landschaftswart)
  • Herdengebrauchshunde
  • Wachhunden
  • Hunde in Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen

Ermäßigung von der Hundesteuer

Ermäßigungen müssen von euch beantragt werden. Sie werden häufig nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt, wenn ihr beispielsweise Hunde aus dem Tierheim aufnehmt. Viele Gemeinden verzichten dann für die erste Zeit zwischen 6-36 Monaten auf die Erhebung der Steuer.

Eine Ermäßigung der Hundesteuer ist häufig auch möglich, wenn ihr schwerbehindert seid. Ebenso kann in einigen Gemeinden die Hundesteuer bei Hartz-IV-Empfängern unter bestimmten Bedingungen ermäßigt werden.

Hundesteuer ist nicht zweckgebunden

Die Hundesteuer ist übrigens keine zweckgebundene Steuer. Ich habe immer gedacht, dass von den Einnahmen aus der Hundesteuer beispielsweise die Hundekotbeutel-Stationen oder ggf. die Reinigung der Bürgersteige bezahlt werden würde. Doch dies muss absolut nicht der Fall sein und die Hundesteuern können von den Gemeinden frei verwendet werden.

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